In diesem Kapitel möchten wir Ihnen die drei Arten der Makleraufträge etwas näher bringen.
Die Entscheidung, für welchen Auftrag sich ein Immobilienverkäufer entscheidet, steht in unseren Augen eng im Zusammenhang mit dem zu erzielenden Verkaufspreis sowie mit dem zeitlichen Ablauf. Da es sich bei einem Immobilienverkauf zumeist nicht nur um den Wert eines alten Autos handelt, denken wir, dass ein Immobilienverkäufer sich für diesen Text ein paar Minuten Zeit nehmen sollte.
Als ersten möchten wir den sogenannten „Allgemeinen Maklerauftrag“ beschreiben. Diesen nennen wir Makler auch des Öfteren „Schubladenauftrag“.
Viele Verkäufer gehen davon aus, wenn sie viele Makler mit demselben Objekt beauftragen und sie selbst auch noch Werbemaßnahmen einleiten, es so zu einem schnellen Verkauf verbunden mit einem guten Verkaufspreis kommt. Fakt ist aber leider oft genau das Gegenteil. Die Immobilie wird teilweise mit unterschiedlichen Preisen, nach dem Motto „wenn ich den Kunden erst einmal habe, wird der Eigentümer sicherlich zustimmen“, mit verschiedenen Größenangaben usw. beworben.
Jetzt stellen Sie sich einmal vor, Sie suchen einen Porsche oder gar einen Ferrari -und wir bewegen uns bei Immobilien zumeist in einem hohen Preissegment, was doch für die überwiegende Bevölkerung nicht alltäglich sein dürfte-, Sie durchsuchen nun das Internet und die Zeitungen und der Wagen Ihrer Begierde wird von vielen verschiedenen Händlern mit diversen unterschiedlichen Angaben (Kilometer, Baujahr etc.) angeboten. Was denken Sie über dieses Fahrzeug?? Richtig, hier kann etwas nicht stimmen und auch dieser Verkäufer würde sich seinen Preis wahrscheinlich selbst kaputtmachen. Bei Immobilien ist es nichts anderes.
Hinzu kommt nun noch das größte Manko des „Allgemeinen Maklerauftrags“ und zwar, dass der Makler bei diesem Auftrag zu keiner Werbemaßnahme verpflichtet wird. Da jedoch gute Werbung teuer ist und der Makler hier Gefahr läuft, diese Kosten nicht wieder zu verdienen, legen viele Makler das Objekt lieber in die Schublade und greifen erst, wenn wirklich keine andere Immobilie mit einem guten Auftrag zur Hand ist, darauf zurück.
Kein professioneller Makler wird mit einem solchen Objekt spezielle Marketingmaßnahmen wie z. B. einem Tag der offenen Tür (Open House), Flyer etc. durchführen und Ihre Immobilie läuft Gefahr „verbrannt“ zu werden.
Nun zu dem „Alleinauftrag“
Der sogenannte Alleinauftrag besagt, dass Sie und nur ein Makler Ihre Immobilie vermarkten dürfen. Im Gegenzug ist hier der Makler verpflichtet, tätig zu werden und „angemessene“ Werbemaßnahmen einzuleiten. Jedoch -und die Praxis eines jeden Maklers kann dies belegen- läuft auch hier der Makler große Gefahr, dass er auf seinen gesamten Kosten sitzen bleibt und so laufen die richtig teuren und arbeitsintensiven Werbemaßnahmen auch hier nur auf Sparflamme, warum? -an dieser Stelle wollen wir keinem Verkäufer zu nahe treten, jedoch kommt es immer wieder vor, dass der Makler Objektwerbung mit Fotos etc. betreibt und, dass die Verkäufer ganz plötzlich und ohne Werbemaßnahmen, einen Käufer aus dem Hut zaubern und der Makler auch hier so gut wie leer ausgeht.
Aus diesem Grund wird auch hier ein jeder Profi zwar tätig werden, jedoch mit einer gewissen Zurückhaltung, was natürlich auch zu einer Verzögerung des Verkaufs führen kann.
Und nun zu dem häufigsten und erfolgversprechendsten Auftrag für BEIDE Parteien, dem „Qualifizierte Makler-Alleinauftrag“
Hier weiß ein jeder Immobilienmakler „ich bekomme im Verkaufsfall 100 %, also gebe ich 150 %“ und so wird das volle Programm an Marketing- bzw. Werbemaßnahmen (Werbeschild am Objekt, Flyer, Tag der offenen Tür etc.) zumeist aufgefahren, um nicht zuletzt auch eine möglichst schnelle Umsetzung zu erreichen. Da der Makler prozentual orientiert am Verkaufspreis verdient, liegt es in der Natur, dass auf einen möglichst hohen Verkaufspreis geachtet wird.
Da bei einem „Qualifizierten Makler-Alleinauftrag“ sämtliche Interessenten an den Immobilienmakler verwiesen werden müssen, hört sich dieser zwar auf den ersten Blick streng an, jedoch mal Hand aufs Herz, jeder Verkäufer klopft doch zunächst seinen Verwandtschafts-/Freundes- und Bekanntenkreis ab, bevor er das Objekt an einen Makler vergibt. Auch gibt es auf Wunsch die Möglichkeit, einem bestimmten genau zu definierenden Personenkreis, welcher sodann namentlich festgehalten wird, in den Auftrag aufzunehmen, da sodann, bei einem Verkauf an einen dieser Personen, keine Provision anfallen würde.
Bei den Aufträgen „Alleinauftrag“ sowie „Qualifizierter Makler-Alleinauftrag“ wird zwar eine feste (zumeist 6 Monate) Laufzeit vereinbart, sollte der Makler jedoch untätig bleiben, steht Ihnen selbstverständlich ein Kündigungsrecht zu.
In unserem Büro haben wir seit 2004 Objekte mit einem „Qualifizierten Makler-Alleinauftrag“ in ca. 95 % verkaufen können. Immobilien mit einem einfachen „Allgemeinen Auftrag“ hingegen konnten nur erschwert und oft nur durch Zufall veräußert werden.
Wir hoffen Ihnen mit diesem Kapitel eine gewisse Unterstützung bzw. Hilfe im Hinblick auf die drei verschiedenen Auftragsarten verschaffen zu können.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.